Erstellung und Herausgabe von Unterlagen

Der Unternehmer hat die Planungs- und Ausführungsunterlagen zu erstellen und an den Verbraucher-Besteller herauszugeben, die dieser benötigt, um gegenüber Behörden den Nachweis der Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften führen zu können.

Diese Verpflichtung umfasst nicht die Erstellung und Herausgabe von Ausführungsplänen, Werkstattplänen oder Revisionsunterlagen, Prüfzeugnisse und -protokolle, Bedienungs- und Wartungsanleitungen bzw. Bestandspläne. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Unterlagen und Pläne zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften benötigt werden.

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