Verbrauchervertrag

Ein Verbrauchervertrag liegt vor, wenn der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.

Der Verbrauchervertrag erfasst nicht Bauverträge über unerhebliche Umbaumaßnahmen (z.B. kleinere An- oder Umbauten) sowie Verträge zur Instandhaltung eines Gebäudes.

Ein solcher Vertrag bedarf der Textform.

Für einen Verbrauchervertrag gelten ergänzend neben den allgemeinen werkvertraglichen und bauvertraglichen Vorschriften besondere Regelungen zur Baubeschreibung, zum Widerrufsrecht, zu Abschlagszahlungen sowie zur Erstellung und Herausgabe von Unterlagen

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