Widerrufsrecht

Bei Abschluss eines Verbrauchervertrages steht dem Verbraucher-Besteller ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen zu. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Vertrag notariell beurkundet wurde.

Über das Widerrufsrecht und dessen Inhalt hat der Unternehmer den Verbraucher-Besteller zu belehren. Hierzu wurde vom Gesetzgeber ein Muster entwickelt, das in Anlage 10 zu § 3 des Artikels 249 des Einführungsgesetzes zum BGB abgedruckt ist.

Bei ordnungsgemäßer Belehrung vor Abschluss des Vertrages beginnt die Frist von 14 Tagen ab Vertragsschluss, sonst erst mit Zugang der ordnungsgemäßen Belehrung. Es erlischt allerdings unabhängig von der Belehrung spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

Verträge die nicht unter die Definition des Verbrauchervertrages fallen, können ebenfalls zum Widerruf berechtigen, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers oder im Fernabsatz mit Verbrauchern geschlossen wurden.

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