Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag

Ob ein Kaufvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt, bestimmt sich im wesentlichen danach, ob die vertragliche Leistung nur in der Lieferung eines Gegenstandes (dann Kaufvertrag) oder in der Herstellung eines Werks (dann Werkvertrag) liegt.

Typische Beispiele:

·  Der Vertrag, in dem sich ein Bauunternehmer zur Erstellung eines Hauses verpflichtet, ist ein Werkvertrag.
·  Der Vertrag, in dem sich ein Baustoffhändler zur Lieferung von Steinen verpflichtet, ist ein Kaufvertrag.

Je nach der gewählten Vertragsgestaltung kann die Abgrenzung schwierig sein. In Zweifelsfällen sollte möglichst früh ein Rechtsanwalt befragt werden, weil für die beiden Vertragstypen z.B. unterschiedliche Regeln für Verjährung und Gewährleistung gelten.

 

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