Fälligkeit von Forderungen

Eine Forderung ist fällig, wenn der Gläubiger verlangen kann, dass die Leistung erbracht wird.

Zu welchem Zeitpunkt eine Forderung fällig wird, kann zwischen Vertragspartnern vereinbart werden. Fehlt eine Vereinbarung, ist die Leistung im Zweifel sofort fällig.

Für einige Fälle gibt es Sonderregeln. So wird der Vergütungsanspruch bei einem Werkvertrag in der Regel erst bei Abnahme fällig.

Fälligkeit ist die wichtigste Voraussetzung für Verzug.

 

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